Privatversicherung und Beihilfe

Die Praxis behandelt Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.

Beihilfe

Psychotherapeutische Behandlungen werden von der Beihilfe im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften erstattet.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach zuständiger Beihilfestelle. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine vorherige Anerkennung der Behandlung erforderlich ist.

Für Beihilfeberechtigte des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landes Niedersachsen und des Bundes bestehen unterschiedliche Regelungen. Die notwendigen Schritte können zu Beginn der Behandlung gemeinsam geklärt werden.

Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gelten gesonderte Regelungen.

Private Krankenversicherung

Die Erstattung psychotherapeutischer Leistungen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.

Es empfiehlt sich, bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erfragen, in welchem Umfang ambulante Psychotherapie versichert ist und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bestehen.

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch als Selbstzahler möglich.

In diesem Fall werden die Kosten nicht bei einer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht.

Erstgespräch

Für ein erstes Gespräch ist in der Regel noch kein Antrag auf eine längerfristige Psychotherapie erforderlich.

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